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Wer übernimmt die Kosten für eine Rehabilitation?

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Falls Sie gesetzlich krankenversichert sind, können die anfallenden Kosten für die Rehabilitation von Ihrer Krankenkasse oder ggf. auch von Ihrem Rentenversicherungsträger (bei noch Berufstätigen) übernommen werden. Wenn Sie privat krankenversichert sind, sollten Sie sorgfältig prüfen, ob Ihre Versicherung für diese Kosten aufkommt. Auch das Sozialamt kann ggf. als Kostenträger in Betracht kommen. Kostengünstige Beratung zu Fragen des Sozialrechts bieten gemeinnützige Verbände an. Zudem können Sie diese Fragen im Vorfeld der Operation mit unserem Sozialdienst klären.

 


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Gemeinschaftskrankenhaus Bonn
Bonner Talweg 4-6
53113 Bonn
Tel.: +49(0)228 506-2221
Fax: +49(0)228 506-2226
Email: zou@zou-bonn.de

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5. September, 5. Dezember 2012
Patientenschulung Endoprothetik "Mein neues Gelenk"

Weitere Informationen erhalten Sie hier oder unter 0228-506-2222

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