Falls Sie gesetzlich krankenversichert sind, können die anfallenden Kosten für die Rehabilitation von Ihrer Krankenkasse oder ggf. auch von Ihrem Rentenversicherungsträger (bei noch Berufstätigen) übernommen werden. Wenn Sie privat krankenversichert sind, sollten Sie sorgfältig prüfen, ob Ihre Versicherung für diese Kosten aufkommt. Auch das Sozialamt kann ggf. als Kostenträger in Betracht kommen. Kostengünstige Beratung zu Fragen des Sozialrechts bieten gemeinnützige Verbände an. Zudem können Sie diese Fragen im Vorfeld der Operation mit unserem Sozialdienst klären.








